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billenkieker2 🇩🇪 2024-04-29 12:50 в ответ heini52
I can't think of any age at which that wouldn't be the case
I can't think of any age at which that wouldn't be the case
heini52 🇩🇪 2024-04-29 13:48 в ответ billenkieker2
With increasing age, only the dimensions of the implement and the hardness of its use increase.
With increasing age, only the dimensions of the implement and the hardness of its use increase.
billenkieker2 🇩🇪 2024-04-29 17:10 в ответ heini52
The question remains as to whether the requirements for the behaviour to be punished should also become stricter. Should a silly 8-year-old girl be allowed to get away with childish behaviour that would inevitably lead to a caning for a 14-year-old? Or should the standards be identical?
The question remains as to whether the requirements for the behaviour to be punished should also become stricter. Should a silly 8-year-old girl be allowed to get away with childish behaviour that would inevitably lead to a caning for a 14-year-old? Or should the standards be identical?
heini52 🇩🇪 2024-04-30 12:02 в ответ billenkieker2
Selbstverständlich müssen die Strafen je nach Alter und vor allem auch nach der Schwere des Vergehens differenziert werden.Eine 8jährige wird kaum die Gelegenheit für Vergehen haben,für die sich eine 14jährige eine sehr empfindliche Prügelstrafe einhandeln würde.Unterschieden werden muß unbedingt bei der Auswahl des Strafinstruments und auch bei der Zumessung der Schläge.Für die 8jährige wird eine Mindeststrafe von 4 und eine Höchststrafe von 6 Hieben mit einem 6-8mm Rohrstock,als Ahndung eines mittelschweren Delikts angemessen und völlig ausreichend sein.Für einen 14jährigen Teenager erachte ich für ein mittelschweres bis schweres Vergehen eine Mindeststrafe von 12 Hieben als angemessen,vollstreckt mit einem 10-12 mm Rattanstock (Große-Mädchenstock) auf das entblößte Hinterteil und die nackten Schenkel.Bei besonders schweren Delikten (Diebstahl) sollte die Anzahl der Hiebe verdoppelt werden.
Selbstverständlich müssen die Strafen je nach Alter und vor allem auch nach der Schwere des Vergehens differenziert werden.Eine 8jährige wird kaum die Gelegenheit für Vergehen haben,für die sich eine 14jährige eine sehr empfindliche Prügelstrafe einhandeln würde.Unterschieden werden muß unbedingt bei der Auswahl des Strafinstruments und auch bei der Zumessung der Schläge.Für die 8jährige wird eine Mindeststrafe von 4 und eine Höchststrafe von 6 Hieben mit einem 6-8mm Rohrstock,als Ahndung eines mittelschweren Delikts angemessen und völlig ausreichend sein.Für einen 14jährigen Teenager erachte ich für ein mittelschweres bis schweres Vergehen eine Mindeststrafe von 12 Hieben als angemessen,vollstreckt mit einem 10-12 mm Rattanstock (Große-Mädchenstock) auf das entblößte Hinterteil und die nackten Schenkel.Bei besonders schweren Delikten (Diebstahl) sollte die Anzahl der Hiebe verdoppelt werden.
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